Vorsitzende

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Christine Hoyer
Tel.: 0176 / 49356330

Stellvertreter

DD

Dirk David
Tel.: 04122 / 953 495

Stellvertretende

WH

Wiebke Hansen
Tel.: 04101 / 408 316

Stellvertreter

CB

Christian Bolz
Tel.: 0176 / 4839 4557

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Herzlich willkommen zum SEB! 

Einen Überblick über die Aufgaben des Schulelternbeirates haben wir hier zusammengestellt:

Jede Klasse wählt zu Beginn der 5. und 7. Klasse und zu Beginn des E-Jahrgangs einen Klassenelternbeirat (sog. Elternvertreter). Dieser setzt sich (im Idealfall) aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • einer/einem Elternvertreter*in
  • einer/einem Delegierten für den Schulelternbeirat (SEB) und
  • einer/einem Stellvertreter*in

Sollten sich in einer Klasse nicht ausreichend Eltern für diese drei Ämter finden, so können die Ämter auch von zwei oder (im ungünstigsten Fall) auch von einer Person wahrgenommen werden.

Aufgaben einer/eines Elternvertreter*in/s

  • Sie/Er stellt die Verbindung zur Klassenleitung dar.
  • Sie/Er organisiert die Elternabende.
    Pro Schuljahr finden verpflichtend zwei Elternabende statt.
  • Sie/Er nimmt an Zeugnis- und Klassenkonferenzen und pädagogischen Konferenzen teil.

Aufgaben einer/eines SEB-Delegierten

  • Sie/Er vertritt die Klasse stimmberechtigt im Schulelternbeirat.

Aufgaben einer/eines stellvertretenden SEB-Delegierten

  • Sie/Er vertritt ggf. die/den SEB-Delegierten.

Verschwiegenheitspflicht

Jede(r) gewählte Elternvertreter*in muss direkt nach der Wahl eine sog. Verschwiegenheitsverpflichtung unterzeichnen.
Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt grundsätzlich in Bezug auf alle personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern und in allen nicht-öffentlichen Konferenzen (z.B. den Zeugniskonferenzen).

Der Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus je einer/einem Delegierten pro Klasse zusammen. Es finden in der Regel zwei Sitzungen pro Schuljahr statt.
Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand bestehend aus einer/einem Vorsitzenden, einer Vertretung, einer/einem Kreisdelegierten und ggf. einer/einem weiteren Beisitzer*in.

Der Schulelternbeirat wählt aus der gesamten Elternschaft stimmberechtigte Vertreter*innen für die Schulkonferenz (zur Zeit 12 Mitglieder) und die Fachkonferenzen (je zwei Mitglieder).
Die jeweiligen Ämter werden jeweils für zwei Jahre bekleidet.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Sie setzt sich zu gleichen Anteilen aus Vertrer*innen der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerschaft zusammen. Es finden in der Regel zwei Sitzungen pro Schuljahr statt.

Fachkonferenzen

Für jedes Unterrichtsfach gibt es eine Fachkonferenz, in der neben den Fachlehrkräften im besten Fall zwei Eltern und zwei Schüler*innen mit beratender Stimme vertreten sind. Es findet in der Regel eine Sitzung pro Schulhalbjahr statt.

Unterstützung zur Elternarbeit können Sie unter dem folgenden Link in der vom IQSH bereitgestellten Broschüre erhalten. Hier finden Sie auch Muster für Einladungen und Checklisten für Elternabende und weitere Informationen zur Elternarbeit.
https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/eltern/elternarbeit_schule.html

Claudia Lidolt, 15.06.2020